Wie geht ein Privatkonkurs?
Mit einem Privatkonkurs können Privat-Personen, die überschuldet sind, entschuldet werden.
Voraussetzung für einen Privatkonkurs ist, dass die Person kein Unternehmer ist und eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, d. h. dass die Schulden nicht innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt werden können. Dabei ist das Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich steht den Schuldnern während des Verfahrens die Eigenverwaltung zu. Nur bei unüberschaubaren Vermögensverhältnissen oder wenn Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen würde, kann ein Masseverwalter bestellt
werden.
Übersicht
Ablauf des Privatkonkurses
Ausdruck Ihrer Unterlagen
und Einreichung beim Gericht
Ihre Mappe mit den Anträgen bei der Einlaufstelle Ihres Bezirksgerichts abgeben.
Oder: Erhalt eines "Verbesserungsauftrages", wenn Sie nicht alle Dokumente beigelegt haben.
Erledigen Sie alle Aufgaben umgehend!
Erhalt Gerichtsbeschluss per Post
Sie erhalten den Beschluss über die Eröffnung Ihres Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs).
Halten Sie sich an die gerichtlichen Aufträge und Ihr Tagsatzungstermin ist bereits genannt.
Erhalt Forderungsanmeldungen der Gläubiger per Post
Sie erhalten die Forderungsanmeldungen vom Gericht mittels blauem Brief. Das Anmeldeverzeichnis wird erstellt.
Bitte legen Sie unbedingt die aktuellen Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten 2 Monate bei.
Abgabe des Anmeldeverzeichnisses
bei Gericht
Das erstellte Anmeldeverzeichnis geben Sie bei der Einlaufstelle bei Gericht ab.
bei Gericht
Tagsatzungstermin bei Ihrem Gericht
Hier erfolgt die Abstimmung durch die Gläubiger über Annahme des Zahlungsplans auf 3 Jahre. Wird der Zahlungsplan nicht angenommen, wird das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan für 3 Jahre oder das Abschöpfungsverfahren mit Abschöpfungsplan für 5 Jahre eingeleitet.
Wurde der Zahlungsplan angenommen, beginnt Ihre Zahlung.